Unsichere Impfstoffe

„Impfstoffe“ unwirksam und unsicher:
Mehr als 50 Prozent der Spitalspatienten sind doppelgeimpft.
Hat sich die Regierung strafbar gemacht?

Strategische Analyse vom 03. 11. 2021
Ministerialrätin Mag.a iur. Monika Donner

Heute, am 03.11.2021, veröffentlicht der ORF, dass mehr als 50 Prozent der hospitalisierten Patienten doppelt „geimpft“ sind. Dieses Faktum beweist, dass die sogenannten Impfstoffe gegen COVID sowohl unwirksam als auch unsicher sind.

Bereits aus den Herstellerstudien Ende 2020 geht hervor, dass bei Astrazeneca fast die Hälfte der Testpersonen (46%) eine Autoimmunkrankheit bekam. Bei Biontech / Pfizer liest man aus der Studie heraus, dass man mit dem gespritzten Zeug das fünffach höhere Risiko hat, schwer an COVID zu erkranken. Kein Wunder, wo doch die Herstellungszeit von den üblichen 180 Monaten (15 Jahren) auf lächerliche 10 Monate verkürzt wurde.

Diese Fakten habe ich bereits im April 2020 in meinem Buch „Corona-Diktatur“ veröffentlicht. Es handelt sich um einen vollständigen Faktencheck sowohl für Österreich als auch für Deutschland. Wegen dieses Buchs hat mir übrigens mein Dienstgeber, das Verteidigungsministerium, inzwischen die Kündigung ausgesprochen. Dies obwohl – oder gerade weil – es sich um ein zwar wissenschaftlich verfasstes, aber leicht verständliches Werk mit 641 Seiten und mehr als 1.600 Quellenangaben handelt.

Bisher konnte kein einziger Satz widerlegt werden. Im Gegenteil. Zum Beispiel belegt die große Israelstudie vom 25 August 2021 anhand von 2,5 Millionen Patientendaten, was ich über die C-„Impfstoffe“ schreibe: Mit dem Zeug von Pfizer hat man das siebenfach höhere Risiko, an COVID zu erkranken. Und man hat ein wesentlich höheres Risiko, im Spital zu landen. Aktuelle Pressemeldungen wie die heutige vom ORF beweisen es.

Damit steht unwiderlegbar fest, dass das verspritzte Zeug medizinisch unwirksam und für den Patienten unsicher ist. Unsicher bedeutet gesundheitsschädlich. Es handelt sich daher um keine Impfungen, sondern um einen gentechnisch erzeugten Dauerangriff auf das menschliche Immunsystem – auf Kosten der Gesundheit der Gespritzten, finanziert mit unseren Steuergeldern, zum Profit der Pharmaindustrie. Denn Big Pharma wurde von der Regierung sowohl eine Abnahmegarantie als auch eine Haftungsbefreiung zugesprochen. Das Risiko bleibt also letztlich beim Patienten, der damit gleich mehrfach hereingelegt wird.

 

Gemäß meiner rechtlichen Beurteilung hat die Regierung das Vorsorgeprinzip gröblich verletzt und sich mehrfach strafbar gemacht. Auch daraus folgt, dass die gesamte „Impferei“ sofort zu beenden ist. Das ergibt sich aber bereits aus folgender Tatsache: Seit Mitte März 2020 haben wir keine epidemiologische Lage, die den Eingriff in unsere Grund- und Freiheitsrechte rechtfertigen könnte. Alle, ausnahmslos alle zwangsweisen Corona-Maßnahmen sind daher von Beginn an hochgradig verfassungswidrig und illegal. Doch die fehlende Notlage, also das Nichtvorliegen einer relevanten Epidemie, ist nur das erste von insgesamt sechs nicht erfüllten Kriterien.

Es ermangelt auch am zweiten Kriterium, nämlich einer legalen Ermächtigung des anscheinend inkompetenten Gesundheitsministers. Drittens fehlt auch ein legales Ziel. Viertens ist keines der Mittel geeignet, wie man mit offenen Augen leicht erkennen kann: unwirksame und unsichere „Impfstoffe“, medizinisch völlig wertlose „PCR-Tests“, epidemiologisch nutzlose und für den Träger schädliche „Masken“ und so weiter. Fünftens sind sämtliche Mittel nicht notwendig, weil es jeweils bessere und gelindere Mittel gibt – wie etwa den Schutz der Risikogruppen, die natürliche Stärkung des Immunsystems, die Einnahme von Vitaminen, Ivermectin etc.

Doch die Regierung hat mit ihren sinnlosen Lockdowns genau das Gegenteil bewirkt und die Menschen indirekt zum „Impfen“ gezwungen. Dies obwohl jeder Politiker mit einem IQ ab Wurstsemmel wissen musste, dass die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen schlimmere Auswirkungen haben als die sogenannte Epidemie. Somit ist auch das sechste Kriterium nicht gegeben: Es fehlt die Adäquanz.

Von den genannten sechs Kriterien würde ein einziges nicht erfülltes Kriterium genügen, um die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen zu beweisen. Pro Maßnahme sind jedoch alle sechs Kriterien ausgeschlossen.

 Folglich haben wir es mit einer hochgradigen Verfassungswidrigkeit zu tun, die wohl nur durch das mehrfach strafbare Verhalten der Regierung zu toppen ist: Amtsmissbrauch, Nötigung, Körperverletzung etc.

Höchstwahrscheinlich wird sich demnächst herausstellen, dass rund 90 Prozent aller Intensivfälle mehrfach „Geimpfte“ sind. Dafür wäre dann hauptsächlich die Regierung verantwortlich. Die Strafbarkeit von Regierungsmitgliedern beweist mein Buch „Corona-Diktatur“. Möge es dazu beitragen, dass in unserem Land bald wieder Recht und Ordnung einkehren!

Über die Autorin: Mag.a Monika Donner (geb. 1971) ist Juristin, strategische Analytikerin, diplomierte Lebensberaterin und Leiterin von Monithor, der Akademie für strategische Bildung. Weitere Infos sowie Videos von und mit Monika Donner findet man auf Telegram unter „Monika Donner“.

Diese strategische Analyse darf und soll im Volltext möglichst weit verbreitet werden!